AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Verein Erlebnisbahn Wien

für Sonderzugfahrten, Eventfahrten, Charterleistungen und ergänzende Veranstaltungsleistungen

Vereinsname: Verein Erlebnisbahn Wien

Sitz / Anschrift: Krichbaumgasse 38/8 – 1120 Wien

ZVR-Zahl: 1093097312

Kontakt: info@erlebnisbahn-wien.at | +43 664 1546410


1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche entgeltlichen Buchungen und Verträge über Sonderzugfahrten, Eventfahrten, Charterfahrten, Eintritts- und Teilnahmeberechtigungen, gastronomische Zusatzleistungen, Gutscheine sowie sonstige vom Verein Erlebnisbahn Wien angebotene Leistungen.

Vertragspartner des Kunden ist der Verein Erlebnisbahn Wien, sofern im Angebot, Ticket oder in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich ein anderer Veranstalter oder Vertragspartner genannt wird.

Soweit einzelne Verkehrs-, Gastronomie-, Infrastruktur- oder Veranstaltungsleistungen durch selbstständige Partner erbracht werden, wird dies in der Leistungsbeschreibung kenntlich gemacht. Für solche Partnerleistungen gelten ergänzend deren zwingende Beförderungs-, Sicherheits- oder Geschäftsbedingungen, soweit diese wirksam einbezogen wurden.


2. Angebote und Vertragsabschluss

Ankündigungen auf der Website, in sozialen Medien, auf Flyern oder in sonstigen Werbemitteln stellen grundsätzlich eine Einladung zur Abgabe einer Buchung dar. Der Kunde gibt mit Abschluss des Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot ab.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Buchungsbestätigung, Ticketübermittlung oder Annahme der Zahlung durch den Verein beziehungsweise den eingesetzten Ticketdienstleister zustande.

Der Kunde hat alle bei der Buchung abgefragten Angaben vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Buchungen unter falschen Angaben können abgelehnt oder aufgehoben werden.


3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung, dem Ticket, der Buchungsbestätigung und allfälligen individuellen Vereinbarungen.

Nebenleistungen wie Speisen, Getränke, Musikprogramm, Sitzplatzkategorien, Themenangebote oder Erinnerungsartikel sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich als Bestandteil des gebuchten Pakets ausgewiesen sind.

3.1 Fahrplan- und Betriebsangaben

Bei Sonder- und Nostalgieverkehren sind Fahrzeiten, Streckenführung, Bahnsteige, Halte, Traktion und Wagenreihung von betrieblichen Verfügbarkeiten und Entscheidungen der beteiligten Eisenbahn- und Infrastrukturunternehmen abhängig. Veröffentlichte Zeiten können daher vorläufig sein.

3.2 Keine Anschlussgarantie

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, wird keine Gewähr für das Erreichen öffentlicher oder privater Anschlussverbindungen übernommen. Kunden haben bei ihrer An- und Abreise angemessene Zeitreserven einzuplanen.


4. Preise, Zahlung und Fälligkeit

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Endverbraucherpreise einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben. Der Verein weist Umsatzsteuer nur aus, soweit dies nach seiner steuerlichen Behandlung erforderlich und zulässig ist.

Die Zahlung ist nach den im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsarten und innerhalb der angegebenen Frist zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Verein nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Plätze anderweitig vergeben.

Gebühren externer Zahlungs- oder Ticketdienstleister werden nur verrechnet, wenn sie vor der Buchung transparent ausgewiesen sind.


5. Tickets, Übertragbarkeit und Kontrolle

Das Ticket ist in ausgedruckter oder elektronischer Form mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Der Kunde ist für Lesbarkeit, ausreichende Akkuladung und Schutz des Ticketcodes vor unbefugter Nutzung verantwortlich.

Ein Ticket berechtigt nur zu der darauf ausgewiesenen Leistung, Veranstaltung, Kategorie und Personenzahl. Mehrfach verwendete, manipulierte oder unrechtmäßig erworbene Tickets können gesperrt werden.

Tickets sind übertragbar, soweit in der Veranstaltungsausschreibung keine Personalisierung vorgeschrieben ist. Bei personalisierten Tickets kann eine Umschreibung gegen angemessenen Bearbeitungsaufwand ermöglicht werden.


6. Sitzplätze und Platzzuweisung

Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nur bei ausdrücklich bestätigter Sitzplatzreservierung. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind aber ohne Bestätigung unverbindlich.

Aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Gründen kann eine andere, möglichst gleichwertige Platzzuweisung erfolgen. Zusammengehörige Gruppen können bei kurzfristigen Fahrzeugänderungen nicht in jedem Fall gemeinsam platziert werden.


7. Änderungen der Veranstaltung

Der Verein darf sachlich erforderliche und für den Kunden zumutbare Änderungen vornehmen, insbesondere bei Fahrzeiten, Streckenführung, Halten, Fahrzeugen, Wagenreihung, Programm, Bewirtung oder Sitzplatzzuweisung.

Bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Hauptleistung informiert der Verein die Kunden möglichst frühzeitig. Ist die Änderung für den Kunden unzumutbar, kann er innerhalb einer mitgeteilten angemessenen Frist kostenfrei zurücktreten. Bereits bezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet.

Geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen begründen keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz.

8. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch den Verein

Der Verein kann eine Veranstaltung absagen, wenn eine ausdrücklich kommunizierte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absage erfolgt möglichst frühzeitig.

Bei einer Absage durch den Verein werden die für die abgesagte Leistung bezahlten Beträge über das ursprüngliche Zahlungsmittel oder nach Vereinbarung rückerstattet. Alternativ kann der Kunde freiwillig einer Umbuchung oder einem Gutschein zustimmen.

Nicht vom Verein gebuchte oder geschuldete Aufwendungen des Kunden, insbesondere Anreise, Hotel, Parken oder Verdienstentgang, werden nur ersetzt, wenn dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist oder der Verein den Schaden schuldhaft verursacht hat.


9. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Kann eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher, nicht vom Verein beherrschbarer Umstände nicht oder nur wesentlich verändert durchgeführt werden, kann der Verein die Veranstaltung verschieben, ändern oder absagen. Dazu zählen insbesondere behördliche Anordnungen, Streckensperren, Naturereignisse, Unfälle, Sicherheitslagen, Energie- oder Personalausfälle sowie kurzfristige Nichtverfügbarkeit notwendiger Eisenbahnfahrzeuge.

Bereits bezahlte Entgelte für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


10. Stornierung durch den Kunden

Stornierungen müssen in Textform an die in der Buchungsbestätigung angegebene Kontaktadresse übermittelt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens beim Verein.

Soweit für die konkrete Veranstaltung keine abweichenden, vor der Buchung bekannt gegebenen Bedingungen gelten, werden folgende pauschalierte Stornogebühren vereinbart:

Zeitpunkt des Einlangens Stornogebühr
bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Gesamtpreises
29 bis 15 Kalendertage 40 % des Gesamtpreises
14 bis 7 Kalendertage 70 % des Gesamtpreises
ab 6 Kalendertagen, am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100 % des Gesamtpreises

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Verein kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Verein kann umgekehrt einen höheren konkret entstandenen Schaden geltend machen, sofern dies gesetzlich zulässig ist und nachgewiesen wird.

Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist bis zum Beginn der Veranstaltung möglich, sofern keine persönlichen Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen. Tatsächlich entstehende, zuvor bekannt gegebene Umschreibungs- oder Fremdgebühren können verrechnet werden.


11. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen

Bei online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen gebuchten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein 14-tägiges Rücktrittsrecht, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Tickets für eine konkret datierte Sonderzug- oder Eventfahrt.

Diese gesetzliche Ausnahme berührt nicht die vertraglichen Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten nach diesen AGB.


12. Gutscheine und Aktionsangebote

Gutscheine sind innerhalb der darauf angegebenen Gültigkeitsdauer und nach Maßgabe verfügbarer Plätze einlösbar. Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Veranstaltung oder einen bestimmten Termin.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht. Bei Aktions- und Frühbucherpreisen können besondere Stornobedingungen gelten, wenn sie vor der Buchung klar ausgewiesen werden.

Rabatte und Aktionen sind nicht kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.


13. Catering, Allergene und mitgebrachte Speisen

Art und Umfang gastronomischer Leistungen ergeben sich aus dem gebuchten Paket. Änderungen einzelner Speisen oder Getränke sind aus Verfügbarkeitsgründen zulässig, sofern ein möglichst gleichwertiger Ersatz angeboten wird.

Kunden mit Allergien oder Unverträglichkeiten müssen diese rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt geben. Trotz sorgfältiger Organisation kann eine vollständige Freiheit von Spuren bestimmter Allergene in gemeinschaftlich genutzten Küchen- und Servicebereichen nicht garantiert werden.

Das Mitbringen und der Konsum eigener alkoholischer Getränke kann aus sicherheits-, konzessions- oder veranstaltungsrechtlichen Gründen untersagt werden.


14. Jugendschutz und Alkohol

Es gelten die am Veranstaltungsort beziehungsweise während der Fahrt anwendbaren österreichischen Jugendschutzbestimmungen. Altersnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

An erkennbar alkoholisierte Personen wird kein Alkohol ausgeschenkt. Stark alkoholisierte, aggressive oder die Sicherheit gefährdende Personen können von der Teilnahme ausgeschlossen oder bei einer geeigneten Station aus dem Zug verwiesen werden, soweit dies sicher und rechtlich zulässig ist. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht bei selbst verschuldetem Ausschluss nicht.

15. Verhalten, Sicherheit und Anweisungen

Den Anweisungen des Zugpersonals, der beteiligten Eisenbahnunternehmen, des Sicherheitspersonals und der vom Verein eingesetzten Veranstaltungsmitarbeiter ist Folge zu leisten.

Untersagt sind insbesondere das Öffnen von Außentüren ohne Freigabe, das Betreten gesperrter Bereiche, das Hinauslehnen aus Fenstern, Manipulationen an Fahrzeugeinrichtungen, das Mitführen gefährlicher Gegenstände, offenes Feuer, Rauchen außerhalb ausdrücklich freigegebener Bereiche sowie jede Gefährdung oder erhebliche Belästigung anderer Personen.

Kunden haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihnen verursachte Schäden und Verunreinigungen. Notwendige Reinigungs- und Reparaturkosten können nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.


16. Gepäck, Tiere und Mobilitätshilfen

Es darf nur Gepäck mitgeführt werden, das sicher verstaut werden kann und Flucht- oder Verkehrswege nicht blockiert. Gefährliche, explosive, leicht entzündliche oder gesetzlich verbotene Gegenstände sind ausgeschlossen.

Die Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwagen, Tieren oder besonders großen Gegenständen ist nur zulässig, wenn sie in der Ausschreibung vorgesehen oder vorab bestätigt wurde. Assistenzhunde sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zugelassen.

Kunden mit eingeschränkter Mobilität werden ersucht, den Unterstützungsbedarf vor der Buchung oder so früh wie möglich bekannt zu geben. Historische Fahrzeuge können baulich eingeschränkt barrierefrei sein; der Verein informiert nach bestem Wissen über die konkreten Gegebenheiten.


17. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Bei Veranstaltungen können Übersichts- und Stimmungsaufnahmen zu Zwecken der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung des Vereins angefertigt werden, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht und die Interessen der abgebildeten Personen angemessen berücksichtigt werden.

Personen, die nicht aufgenommen werden möchten, können dies dem Aufnahme- oder Veranstaltungsteam mitteilen. Bei gezielten Porträts, Interviews oder besonders hervorgehobener werblicher Nutzung wird erforderlichenfalls eine gesonderte Einwilligung eingeholt.

Eigene Aufnahmen der Kunden sind nur für private Zwecke zulässig, sofern keine Persönlichkeitsrechte, Sicherheitsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden. Gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung.


18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Abwicklung der Buchung, Durchführung der Veranstaltung, Zahlungsabwicklung, Kundenkommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Nähere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Vereins.

Daten können an erforderliche Auftragsverarbeiter und Leistungspartner, insbesondere Ticket-, Zahlungs-, IT- und Beförderungsdienstleister, übermittelt werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine sonstige Rechtsgrundlage besteht.

Werbliche elektronische Nachrichten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang versendet. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


19. Haftung

Der Verein haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Personenschäden. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verein für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit dies gegenüber Verbrauchern gesetzlich zulässig ist.

Für Leistungen selbstständiger Dritter haftet der Verein nur, wenn diese Personen als Erfüllungsgehilfen des Vereins tätig werden oder der Verein eine eigene Auswahl-, Informations- oder Organisationspflicht schuldhaft verletzt.

Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet der Verein nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Wertgegenstände sind vom Kunden besonders sorgfältig zu verwahren.


20. Gewährleistung und Beschwerden

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel oder Leistungsstörungen sollen möglichst unverzüglich vor Ort gemeldet werden, damit Abhilfe versucht werden kann. Das Unterlassen einer sofortigen Meldung führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche, kann aber die Abhilfe erschweren.

Beschwerden sind unter Angabe der Buchungsnummer, Veranstaltung und einer kurzen Schilderung an die in der Buchungsbestätigung genannte Kontaktadresse zu richten.


21. Veranstaltungen mit mehreren Organisatoren

Wird eine Veranstaltung gemeinsam mit anderen Vereinen, Eisenbahnunternehmen oder Veranstaltern durchgeführt, ergibt sich aus der Ausschreibung und Buchungsbestätigung, wer für welche Leistung Vertragspartner und verantwortlich ist.

Eine bloße Nennung als Kooperationspartner, Unterstützer oder Sponsor begründet keine eigene vertragliche Haftung dieses Partners gegenüber dem Kunden.

22. Charter- und Gruppenbuchungen

Für exklusive Charterfahrten, Firmenveranstaltungen und größere Gruppen können ergänzende individuelle Vereinbarungen, Zahlungspläne, Teilnehmerfristen, Sicherheitskonzepte und Stornobedingungen gelten. Diese werden Bestandteil des Vertrags, wenn sie vor Vertragsabschluss vereinbart werden.

Der buchende Ansprechpartner einer Gruppe ist für die Weitergabe der wesentlichen Teilnahme-, Sicherheits- und Stornobedingungen an alle Teilnehmer verantwortlich.


23. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Verbraucher können mit Gegenforderungen nach den gesetzlichen Bestimmungen aufrechnen. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung des Vereins stehenden Gegenforderungen zulässig.


24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zu Lasten eines Verbrauchers wird nicht getroffen. Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vereins vereinbart.


25. Änderungen dieser AGB

Für eine Buchung gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung. Spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verträge, sofern der Kunde nicht ausdrücklich zustimmt oder eine gesetzliche Änderung zwingend umzusetzen ist.


26. Salvatorische Bestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern wird keine geltungserhaltende Reduktion zu deren Nachteil vereinbart.


27. Kontakt und Stand

Verein Erlebnisbahn Wien

Anschrift: Krichbaumgasse 38/8 – 1120 Wien

ZVR-Zahl: 1093097312

E-Mail: info@erlebnisbahn-wien.at

Telefon: +43 664 1546410

Website: www.erlebnisbahn-wien.at

Stand dieser AGB: Juli 2026